Fragen: Schulanfänger aus dem Bezirk

Ab dem Schuljahr 26/27 findet die Schulanmeldung bereits im Dezember statt, die Termine finden Sie vorab in unserem Kalender unter Aktuelles

Weiterführende Informationen – auch zur Schulpflicht Ihres Kindes oder der Möglichkeit zur vorzeitigen Einschulung – finden Sie auf der Seite der Stadt Karlsruhe.

Ist ihr Kind im kommenden Schuljahr schulpflichtig, geht Ihnen die Einladung zur Schulanmeldung und Schulreifeüberprüfung rechtzeitig im Voraus zu.

Nach der aktuellen Regelung der Schulpflicht ist der Einschulungsstichtag der 30. Juni.

Nach derzeit geltender Regelung sind alle bis 30. Juni 2021 geborenen Kinder zum Schuljahr 2027/28 schulpflichtig.

"Kann-Kinder": Die ab 01. Juli 2021 geborenen Kinder müssen nicht an der Grundschule angemeldet werden. Sofern von den Eltern eine Anmeldung gewünscht wird, können diese Kinder jedoch (sofern Schulreife besteht) an der Grundschule angemeldet werden. Über die Schulreife entscheidet die zuständige Stammschule. Befindet diese das Kind für noch nicht schulreif, geht es ein weiteres Jahr in die Kita und wird nicht an der Schule angemeldet.

Mit Eingabe Ihres Straßennamen und der Hausnummer auf der Suchmaske unter diesem Link können Sie die für Sie zuständige Grundschule ermitteln.

Bitte bringen Sie zur Einschreibung die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch mit.

Zudem benötigen wir einen gültigen Masern-Impfnachweis (Impfpass).

Es besteht die Möglich­keit der vorzei­ti­­gen Einschu­­lung oder der Zurück­stel­lung vom Schul­­be­­such. Die Schul­lei­te­rin­­nen bzw. Schul­lei­ter erteilen entspre­chende Auskunft und treffen die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung (spätere Einschulung).

Schulpflichtige Kinder, die zurückgestellt werden sollen, müssen jedoch regulär angemeldet werden und können am Einschreibtermin den Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.

Bei vorzeitiger Einschulung gilt für das Schuljahr 2027/28: Kinder, die ab dem 01. Juli 2021 geboren sind, können grundsätzlich von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schul­pflich­ti­­gen Kindes. Voraus­­set­­zung ist die Schul­fä­hig­keit des Kindes, die nach wie vor von der Schul­lei­tung – ggf. unter Einbe­­zie­hung eines pädago­gisch-psycho­lo­­gi­­schen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesun­d­heits­­amts – festge­­stellt wird. Befindet die Schulleitung das Kind für nicht schulreif, geht es ein weiteres Jahr in die Kita.

Ja, die Anmeldung muss grundsätzlich in der für den Wohnbe­zirk zustän­di­gen Grund­­schule erfolgen. Hier kann bei Anmeldung der Antrag auf Schulbezirkswechsel gestellt werden.

Kinder, die eine Privat­­schule besuchen und dort angemeldet werden, müssen zuvor an der zustän­di­gen Grund­­schule unter Vorlage des entspre­chen­­den Nachwei­ses abgemeldet werden.

Unter Betreuung finden Sie alle Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind.
Anmeldungen können bereits vor dem jeweils jährlichen Schulanmeldetermin vorgenommen werden.

Nein, jedoch findet jährlich vor der Schulanmeldung für alle interessierten Erstklasseltern im November ein Informationsabend statt. 

Der Termin wird rechtzeitig auf unserer Homepage veröffentlicht. Eltern aus dem Schulbezirk sowie Eltern von Kindern anderer Grundschulen, die sich über unser Kontaktformular gemeldet haben, erhalten eine separate Einladung.

Nach erfolgter Einschreibung und Klasseneinteilung werden im Juni/Juli alle Schulanfänger zu einem Schnuppervormittag eingeladen. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, einen Eindruck des bevorstehenden Schulalltages zu bekommen.