Fragen: Schulanfänger aus anderen Bezirken
Mit Eingabe Ihres Straßennamen und der Hausnummer auf der Suchmaske unter diesem Link können Sie die für Sie zuständige Grundschule ermitteln.
Nach der aktuellen Regelung der Schulpflicht ist der Einschulungsstichtag der 30. Juni.
Nach derzeit geltender Regelung sind alle bis 30. Juni 2020 geborenen Kinder zum Schuljahr 2026/27 schulpflichtig.
"Kann-Kinder": Die ab 01. Juli 2020 geborenen Kinder müssen nicht an der Grundschule angemeldet werden. Sofern eine Anmeldung gewünscht wird, können diese Kinder jedoch an der Grundschule angemeldet werden. Über die Schulreife entscheidet die Stammschule.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule. Hier kann direkt bei Anmeldung der Antrag auf Schulbezirkswechsel gestellt werden.
Sie wollen, dass ihr Kind auf die Gartenschule gehen kann? Sie haben einfach Interesse, sind aber noch unentschieden?
Dann laden wir Sie herzlich zum Informationsabend für Eltern kommender Erstklasskinder ein!
Hier können auch alle offenen Fragen zum Schulbezirkswechsel beantwortet werden.
Schreiben Sie uns einfach ab Dezember über unser Kontaktformular und Sie erhalten eine Einladung!
Der Infoabend findet jährlich Ende Januar / Anfang Februar statt.
Den genauen Termin können Sie ebenfalls vorab unserer Homepage entnehmen.
Nach erfolgreicher Eingabe und Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Dateneingabe.
Abhängig von der Anzahl der aus dem eigenen Schulbezirk angemeldeten Kinder stehen jährlich ca. 15 - 30 Plätze für Kinder aus anderen Schulbezirken zur Verfügung.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind auf die Gartenschule geht, sollten Sie direkt bei der Schulanmeldung an Ihrer Stammschule einen Antrag auf Schulbezirkswechsel zur Gartenschule stellen.
Wir haben in der Regel eine hohe Nachfrage an Schulplätzen. Daher kann es passieren, dass die Nachfrage unsere Aufnahmekapazität übersteigt.
Sofern noch freie Plätze zur Verfügung sind, werden Kinder, deren Eltern einen Schulbezirkswechselantrag an die Gartenschule gestellt haben, zeitnah nach der Schulanmeldung von uns zum Kennenlernen eingeladen. Für uns ist ein Kennenlernen Ihrer Kinder essenziell, damit wir eine gute Entscheidung bezüglich einer ausgewogenen Klassenzusammensetzung treffen können.
Die Entscheidung über den Schulbezirkswechsel wird unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Schulen und Ihrer Antragsbegründung vom Staatlichen Schulamt Karlsruhe getroffen.
Unter Betreuung finden Sie alle Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind.
Anmeldungen können bereits vor dem jeweils jährlichen Schulanmeldetermin vorgenommen werden.
Nein; jedoch findet jährlich Ende Januar für alle interessierten Erstklasseltern ein Informationsabend statt.
Der Termin wird rechtzeitig auf unserer Homepage veröffentlicht. Eltern aus dem Bezirk sowie Eltern von Kindern anderer Grundschulen, die sich über unser Kontaktformular gemeldet haben, erhalten eine separate Einladung.
Nach erfolgter Einschreibung und Klasseneinteilung werden im Juni/Juli alle Schulanfänger zu einem Schnuppervormittag eingeladen. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, einen Eindruck des bevorstehenden Schulalltages zu bekommen.